Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für die DigiRights Administration GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Musikcontainer „We Love Fitness 2014“ Anschlussinhaber ab und fordert Betroffene auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Ersatz entstandenen Schadens i.H.v. pauschal 1600,00 € (Vergleichsangebot) zu leisten. Betroffen sind die Titel: Klingande – Jubel; Wankelmut & Emma Louise – My Head Is A Jungle; Martin Solveig & The Cataracs Ft. Kyle – Hey Now; Duke Dumont Feat. A*M*E – Need U (100%); Hardwell Feat. Matthew Koma – Dare You; Martin Garrix – Animals; Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hitchcock“ Anschlussinhaber ab und fordert Betroffene auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten (215,00 €) und Schadensersatz (600,00 €) i.H.v. insgesamt 815,00 € (Vergleichsbetrag) zu leisten.
Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für die DigiRights Administration GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Punga“ von Klingande Anschlussinhaber ab und fordert Betroffene auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Ersatz entstandenen Schadens i.H.v. pauschal 450,00 € (Vergleichsangebot) zu leisten - beim Vorgängertitel waren es noch 680,00 €.
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die Mec-Early Entertainment GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Wölfe“ von Kontra K Anschlussinhaber ab und fordert Betroffene auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten sowie Schadenersatz in Form eines pauschalen Vergleichsbetrags i.H.v. 735,00 € zu leisten.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Constantin Film Verleih GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Film „Step Up: All In“ Anschlussinhaber ab und fordert Betroffene auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten (215,00 €) und Schadensersatz (600,00 €) i.H.v. insgesamt 815,00 € (Vergleichsbetrag) zu leisten.
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