Donnerstag, 18. Oktober 2012

BGH: Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen


zu BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08 .
Unterlassungsklagen gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Internetveröffentlichungen von in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassenen Anbietern sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Dies hat der Bundesgerichtshof am 08.05.2012 entschieden (Az.: VI ZR 217/08).

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